Einheitlicher Tarifvertrag für Leiharbeiter ab 2026 – was Betriebe jetzt wissen müssen
Für die deutsche Zeitarbeitsbranche steht eine grundlegende tarifliche Neuregelung bevor. Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) auf einen einheitlichen Tarifvertrag für Leiharbeit geeinigt. Der neue Tarif ersetzt die bisherigen Tarifwerke von BAP und iGZ und soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Ziel des neuen Regelwerks ist eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter in Deutschland. Für Unternehmen hat diese Reform jedoch sehr unterschiedliche Auswirkungen – insbesondere im Vergleich zu Leiharbeitern aus Polen und Osteuropa.
Hintergrund: Warum ein neuer Tarifvertrag notwendig wurde
Bislang galt in der Zeitarbeit ein geteiltes Tarifmodell:
- Tarifvertrag zwischen DGB und BAP
- Tarifvertrag zwischen DGB und iGZ
Da sich BAP und iGZ Ende 2023 zum GVP zusammengeschlossen haben, war ein einheitliches Tarifwerk zwingend erforderlich. Mantel- und Entgeltrahmentarifverträge wurden deshalb zusammengeführt, die eigentlichen Entgeltverhandlungen folgen erst im Laufe des Jahres 2025.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Einheitliches Monatsentgelt
Künftig gilt – nach einer Übergangsphase – ein verstetigtes Monatsentgelt, unabhängig von Auftragsschwankungen. Ziel ist eine planbarere Vergütung für Leiharbeiter.
Auszahlung von Plusstunden früher
Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto müssen künftig bereits ab 91 Stunden ausgezahlt werden. Bisher lag die Grenze bei 105 Stunden.
Neue Regelung bei Wegezeiten
Für vergütete Wegezeiten zählt künftig der tatsächliche Arbeitsweg vom Wohnort zum Einsatzbetrieb – nicht mehr der Umweg über die Niederlassung des Zeitarbeitsunternehmens.
Verbesserungen bei Urlaub und Sonderzahlungen
Elternzeiten und Pflegezeiten werden künftig bis zu zwölf Monate auf Urlaubsansprüche und Jahressonderzahlungen angerechnet.
Bürokratieabbau bei Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge können künftig in Textform, also auch per E-Mail, abgeschlossen werden. Die bisher vorgeschriebene Schriftform entfällt.
Für wen gilt der neue Tarifvertrag?
Der neue einheitliche Tarifvertrag gilt für:
- Leiharbeiter, die bei einem GVP-Mitglied beschäftigt sind
- Leiharbeiter bei Unternehmen, die das Tarifwerk freiwillig anwenden
Insgesamt betrifft das rund 560.000 Beschäftigte in Deutschland.
Wichtige Einordnung: Leiharbeiter aus Polen sind nicht betroffen
Ein entscheidender Punkt wird in der öffentlichen Debatte häufig übersehen:
👉 Polnische und osteuropäische Zeitarbeiter fallen nicht unter diesen Tarifvertrag.
Der Tarifvertrag gilt ausschließlich für:
- deutsche Zeitarbeitsverhältnisse
- Unternehmen, die dem GVP-Tarifwerk unterliegen
Leiharbeiter aus Polen, die über internationale Arbeitnehmerüberlassung oder Entsendemodelle eingesetzt werden, sind davon nicht betroffen.
Warum das für Unternehmen ein klarer Vorteil ist
Gerade für Branchen mit hohem Personalbedarf – etwa:
- Logistik
- Lager
- Produktion
- Industrie
- Kommissionierung
bietet der Einsatz von Zeitarbeitern aus Polen weiterhin erhebliche Vorteile:
- Keine Anwendung des neuen deutschen Leiharbeitstarifs
- Planbare Kostenstrukturen
- Hohe Flexibilität bei Auftragsspitzen
- Schneller Austausch von Arbeitskräften möglich
- Stabiles Leistungsniveau im laufenden Betrieb
Insbesondere im Lagerbereich können Betriebe so flexibel auf Leistungsschwankungen reagieren, ohne durch neue tarifliche Vorgaben zusätzlich belastet zu werden.
Leiharbeiter Polen: Flexibilität bleibt entscheidend
Während der neue Tarifvertrag die Bedingungen für deutsche Leiharbeiter verbessert, erhöht er gleichzeitig die Kosten und den Verwaltungsaufwand für Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher.
Der Einsatz von Zeitarbeitern aus Polen bleibt daher für viele Unternehmen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung – vor allem dann, wenn:
- kurzfristig Personal benötigt wird
- Leistungsfähigkeit konstant hoch bleiben muss
- saisonale Schwankungen auftreten
Fazit
Der neue einheitliche Tarifvertrag bringt für deutsche Leiharbeiter Verbesserungen bei Entgelt, Arbeitszeit und Bürokratie. Für Unternehmen bedeutet er jedoch auch höhere Anforderungen und weniger Flexibilität.
Polnische und osteuropäische Zeitarbeiter sind von diesem Tarifvertrag nicht betroffen – und genau darin liegt ein entscheidender Vorteil. Sie ermöglichen Betrieben weiterhin eine flexible, leistungsorientierte und kalkulierbare Personalplanung.
Für Unternehmen, die auf Leiharbeiter aus Polen setzen, ändert sich daher eines ganz klar nicht:
👉 Flexibilität bleibt – trotz neuer Tarifregeln in der deutschen Zeitarbeit
