Ein einzelner fehlender Satz im Arbeitsvertrag kann für Arbeitgeber teuer werden. Wie teuer, zeigt ein Fall, der einen der bekanntesten Arbeitgeber Deutschlands getroffen hat: den FC Bayern München. Am Ende standen 200.000 Euro Bußgeld, 45.000 Euro an Sozialversicherungsnachzahlungen – und ein Imageschaden.
Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie Minijobs rechtlich kippen können und warum Arbeitgeber ihre Arbeitsverträge genau prüfen sollten.
Was ist passiert?
Der FC Bayern München beschäftigte Minijobber. Nach den Ermittlungen kam es dabei zu Überstunden, die nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber angeordnet worden waren. Diese zusätzlichen Arbeitszeiten führten jedoch dazu, dass die damals geltende Minijob-Grenze überschritten wurde.
Die Folge:
Die Minijobs galten sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als geringfügige Beschäftigung. Damit standen rückwirkend Sozialabgaben im Raum – verbunden mit dem Vorwurf der Sozialabgabenhinterziehung.
Der Fehler im Arbeitsvertrag
Im Zentrum des Problems stand nicht die Absicht des Arbeitgebers, sondern ein formaler Mangel im Arbeitsvertrag.
Konkret fehlte eine klare vertragliche Regelung zu Überstunden bei Minijobbern. Ohne eine eindeutige Klausel gilt:
- Auch nicht angeordnete Mehrarbeit kann als Arbeitszeit zählen
- Jede zusätzliche Stunde erhöht das sozialversicherungspflichtige Entgelt
- Wird die Minijob-Grenze überschritten, entfällt die geringfügige Beschäftigung rückwirkend
Ein einzelner, sauber formulierter Satz im Arbeitsvertrag hätte diesen Verlauf sehr wahrscheinlich verhindert.
Warum der Fall brisant ist
Der FC Bayern München kam vergleichsweise glimpflich davon. Entscheidend dafür waren laut Berichten:
- die enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden
- eine sofortige Aufarbeitung des Sachverhalts
- eine professionelle rechtliche Begleitung
Für kleinere und mittlere Unternehmen sieht die Realität oft anders aus. Hier können ähnliche Fälle schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen – finanziell wie strafrechtlich.
Die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat ist bei Minijobs äußerst schmal.
Warum dieses Risiko jeden Arbeitgeber betrifft
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass Überstunden nur dann relevant sind, wenn sie ausdrücklich angeordnet wurden. Sozialversicherungsrechtlich ist das jedoch ein Trugschluss.
Relevant ist allein, dass gearbeitet wurde – nicht, ob der Arbeitgeber dies ausdrücklich wollte.
Riskant ist das bei:
- Minijobbern in Stoßzeiten
- Teilzeitkräften mit flexiblen Arbeitszeiten
- Aushilfen ohne klare Stundenbegrenzung
- Betrieben mit unklarer Zeiterfassung
Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten
Arbeitgeber sollten bestehende Verträge – insbesondere bei Minijobs – dringend überprüfen:
- Gibt es eine klare Regelung zu Überstunden?
- Ist eindeutig festgelegt, dass Mehrarbeit ausgeschlossen oder begrenzt ist?
- Gibt es eine verbindliche Arbeitszeitregelung?
- Wird die Arbeitszeit tatsächlich dokumentiert?
Tipp: Zusätzlich müssen die Anforderungen des Nachweisgesetzes erfüllt sein, das klare und transparente Vertragsinhalte verlangt.
Fazit
Der Fall des FC Bayern München zeigt: Nicht schlechte Absichten, sondern formale Fehler können Arbeitgeber in massive Schwierigkeiten bringen.
Ein sauber formulierter Arbeitsvertrag ist kein Bürokratieproblem, sondern ein zentraler Schutz vor Bußgeldern, Nachzahlungen und strafrechtlichen Risiken.
Wer Minijobber oder Teilzeitkräfte beschäftigt, sollte diesen Fall als klare Warnung verstehen – und jetzt handeln, bevor es teuer wird.
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