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Datenschutzverletzung = Betriebsrats-Aus: LAG Frankfurt entscheidet deutlich

❗ Datenschutzverletzung = Betriebsrats-Aus: LAG Frankfurt entscheidet deutlich

Frankfurt am Main, 6. Mai 2025 – Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main hat ein klares Urteil gefällt: Die unerlaubte Weiterleitung sensibler Mitarbeiterdaten an einen privaten E-Mail-Account stellt eine grobe Pflichtverletzung dar und rechtfertigt den Ausschluss aus dem Betriebsrat. (Az.: 16 TaBV 109/24)

🧑‍⚖️ Der Fall: Betriebsratsvorsitzender versendet Mitarbeiterdaten privat

Ein Betriebsratsvorsitzender einer Klinik mit rund 400 Beschäftigten leitete mehrfach dienstliche E-Mails mit personenbezogenen Informationen wie:

  • Entgeltangaben
  • Eingruppierungen
  • vollständige Mitarbeiterlisten

an seine privaten E-Mail-Adressen weiter (u. a. gmx).

Seine Begründung: Er habe die Daten zu Hause an einem größeren Bildschirm bearbeiten wollen, um eine Betriebsvereinbarung vorzubereiten. Doch das Gericht sah darin keine Rechtfertigung, sondern einen klaren Verstoß gegen Datenschutzrecht.


📜 Das Urteil: Datenschutz geht vor – auch im Betriebsrat

Das LAG stellte fest:

„Der Betriebsratsvorsitzende hat eine objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf die Einhaltung des Datenschutzes begangen.“

Wesentliche Gründe für das Urteil:

🔐 DSGVO-Verstoß: Die Weiterleitung ohne Einwilligung verletzt die Datenschutz-Grundverordnung.
🚫 Wiederholungstäter: Der Betroffene war bereits abgemahnt worden – das erneute Verhalten wurde als bewusst und vorsätzlich eingestuft.
💻 Technikalternative möglich: Die Argumentation mit dem größeren Bildschirm wurde nicht akzeptiert. Der Arbeitgeber hätte passende Technik (z. B. Adapter) bereitgestellt, wenn der Betriebsrat dies gewünscht hätte.


⚖️ Bedeutung für Arbeitgeber & Betriebsräte

Für Arbeitgeber ist dieses Urteil wegweisend – besonders im sensiblen Bereich von HR-Daten und der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat:

  • Datenschutzpflichten gelten auch für Betriebsratsmitglieder.
  • Private Endgeräte oder E-Mail-Accounts dürfen für sensible Daten grundsätzlich nicht genutzt werden.
  • Eine grobe Pflichtverletzung kann zum Ausschluss aus dem Betriebsrat führen – auch bei langjähriger Tätigkeit.

🧩 Unser Fazit bei expressjob24.de

🔎 Sorgfaltspflicht ernst nehmen! Betriebsräte haben weitreichenden Zugang zu vertraulichen Daten. Diese Verantwortung geht mit strengen Anforderungen einher.

Tipp für Unternehmen: Stellen Sie dem Betriebsrat geeignete Arbeitsmittel bereit und regeln Sie den Datenschutz eindeutig – idealerweise in einer Betriebsvereinbarung.

🚫 Tipp für Betriebsräte: Finger weg von privaten Accounts. Auch bei guten Absichten drohen harte Konsequenzen.


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