Datenschutzverletzung = Betriebsrats-Aus: LAG Frankfurt entscheidet deutlich
❗ Datenschutzverletzung = Betriebsrats-Aus: LAG Frankfurt entscheidet deutlich
Frankfurt am Main, 6. Mai 2025 – Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main hat ein klares Urteil gefällt: Die unerlaubte Weiterleitung sensibler Mitarbeiterdaten an einen privaten E-Mail-Account stellt eine grobe Pflichtverletzung dar und rechtfertigt den Ausschluss aus dem Betriebsrat. (Az.: 16 TaBV 109/24)
🧑⚖️ Der Fall: Betriebsratsvorsitzender versendet Mitarbeiterdaten privat
Ein Betriebsratsvorsitzender einer Klinik mit rund 400 Beschäftigten leitete mehrfach dienstliche E-Mails mit personenbezogenen Informationen wie:
- Entgeltangaben
- Eingruppierungen
- vollständige Mitarbeiterlisten
an seine privaten E-Mail-Adressen weiter (u. a. gmx).
Seine Begründung: Er habe die Daten zu Hause an einem größeren Bildschirm bearbeiten wollen, um eine Betriebsvereinbarung vorzubereiten. Doch das Gericht sah darin keine Rechtfertigung, sondern einen klaren Verstoß gegen Datenschutzrecht.
📜 Das Urteil: Datenschutz geht vor – auch im Betriebsrat
Das LAG stellte fest:
„Der Betriebsratsvorsitzende hat eine objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf die Einhaltung des Datenschutzes begangen.“
Wesentliche Gründe für das Urteil:
🔐 DSGVO-Verstoß: Die Weiterleitung ohne Einwilligung verletzt die Datenschutz-Grundverordnung.
🚫 Wiederholungstäter: Der Betroffene war bereits abgemahnt worden – das erneute Verhalten wurde als bewusst und vorsätzlich eingestuft.
💻 Technikalternative möglich: Die Argumentation mit dem größeren Bildschirm wurde nicht akzeptiert. Der Arbeitgeber hätte passende Technik (z. B. Adapter) bereitgestellt, wenn der Betriebsrat dies gewünscht hätte.
⚖️ Bedeutung für Arbeitgeber & Betriebsräte
Für Arbeitgeber ist dieses Urteil wegweisend – besonders im sensiblen Bereich von HR-Daten und der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat:
- Datenschutzpflichten gelten auch für Betriebsratsmitglieder.
- Private Endgeräte oder E-Mail-Accounts dürfen für sensible Daten grundsätzlich nicht genutzt werden.
- Eine grobe Pflichtverletzung kann zum Ausschluss aus dem Betriebsrat führen – auch bei langjähriger Tätigkeit.
🧩 Unser Fazit bei expressjob24.de
🔎 Sorgfaltspflicht ernst nehmen! Betriebsräte haben weitreichenden Zugang zu vertraulichen Daten. Diese Verantwortung geht mit strengen Anforderungen einher.
✅ Tipp für Unternehmen: Stellen Sie dem Betriebsrat geeignete Arbeitsmittel bereit und regeln Sie den Datenschutz eindeutig – idealerweise in einer Betriebsvereinbarung.
🚫 Tipp für Betriebsräte: Finger weg von privaten Accounts. Auch bei guten Absichten drohen harte Konsequenzen.