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🧭 Fachkräfte aus dem Ausland – Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine rechtssichere Zusammenarbeit

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für viele Unternehmen nicht mehr die Frage, ob, sondern wann man Personal aus dem Ausland beschäftigt. Besonders osteuropäische Fachkräfte – etwa aus Polen, Rumänien oder Bulgarien – gelten als zuverlässig, motiviert und leistungsstark.

Doch bevor Sie einfach „irgendeine“ Firma beauftragen oder schnell eine Lösung im Ausland suchen, sollten Sie sich bewusst machen:
Der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte ist kein einfaches Geschäft. Es gibt klare Regeln, Pflichten – und Risiken.

Damit Sie sicher und nachhaltig planen können, geben wir Ihnen hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung aus der Praxis. Als erfahrene polnische Zeitarbeitsfirma wissen wir, worauf es ankommt – und worauf Sie als Unternehmer achten müssen.


✅ Schritt-für-Schritt-Anleitung: Fachkräfte aus dem Ausland rechtssicher einsetzen

1️⃣ Bedarf genau definieren

  • Welche Qualifikation brauchen Sie?
  • Wie lange sollen die Mitarbeiter eingesetzt werden?
  • In welchem Einsatzbereich (Produktion, Logistik, Bau, Pflege)?
    ➡️ Tipp: Je klarer Sie Ihre Anforderungen definieren, desto besser kann ein seriöser Anbieter passende Kandidaten auswählen.

2️⃣ Die richtige Form wählen: Entsendung oder Arbeitnehmerüberlassung?

  • Entsendung: Der Mitarbeiter bleibt bei einem Unternehmen im Ausland angestellt und wird nur vorübergehend nach Deutschland geschickt (A1-Bescheinigung notwendig).
  • Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ): Die Arbeitskraft ist bei einer ausländischen Zeitarbeitsfirma angestellt und wird Ihnen als Kundenbetrieb überlassen – nach deutschem AÜG.

➡️ Achtung: Nur Firmen mit einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung dürfen das anbieten – auch im Ausland!


3️⃣ Auf vollständige Unterlagen achten

Seriöse Anbieter liefern immer:

  • A1-Bescheinigung
  • Anmeldung bei der Zoll-Meldestelle
  • Arbeitsverträge (zweisprachig)
  • Sozialversicherungsnachweise
  • Nachweise zur Unterbringung
  • Einsatzvereinbarungen mit Ihnen als Kunden

➡️ Fragen Sie aktiv danach! Wenn Unterlagen fehlen, ist Vorsicht geboten.


4️⃣ Gesetzliche Vorgaben einhalten

  • Mindestlohn einhalten (inkl. Branchenmindestlöhne!)
  • Equal Pay nach 9 Monaten beachten
  • Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einhalten
  • Unterkunft darf nicht als Druckmittel genutzt werden

➡️ Tipp: Wer Ihnen sagt, man könne das „flexibel regeln“, ist unseriös.


5️⃣ Risiken kennen – und absichern

Risiko 1: Bußgelder – Falsche Entsendung oder fehlerhafte ANÜ kann Bußgelder bis zu 500.000 € zur Folge haben.
Risiko 2: Scheinselbstständigkeit – Bei Direktverträgen ohne soziale Absicherung drohen Nachzahlungen und Ermittlungen.
Risiko 3: Haftung als Auftraggeber – Wenn der Anbieter gegen das Gesetz verstößt, haften auch Sie als Kunde mit. (§ 14 AEntG)
Risiko 4: Imageschäden – Falsche Berichterstattung oder Kontrollen schaden Ihrem Ruf – auch wenn Sie es „nicht wussten“.


💡 Unsere Empfehlung

  • Arbeiten Sie nur mit lizenzierten, erfahrenen Partnern
  • Lassen Sie sich alle Dokumente vorlegen – nicht nur versprechen
  • Setzen Sie auf Beratung und deutschsprachige Betreuung
  • Vermeiden Sie Vermittlerketten ohne klare Zuständigkeit

🤝 Und wenn Sie mit uns zusammenarbeiten?

Dann übernehmen wir für Sie:

  • die gesamte Personalrekrutierung
  • alle rechtlichen Schritte & Meldungen
  • die Kommunikation mit Behörden
  • die Dokumentation zur Absicherung
  • die Betreuung der Fachkräfte vor Ort – zweisprachig und zuverlässig

Sie bekommen Fachkräfte – wir sorgen für Sicherheit.

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